Paukenschlag des Bundesverfassungsgerichts

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Im Februar entschied das Bundesverfassungsgericht eine Klage von 9 ver.di-Mitgliedern und dieses Urteil sorgte für Furore: Das Gericht urteilte, dass die Privatisierungsweise des Universitätsklinikums Gießen/Marburg teilweise grundgesetzwidrig gewesen sei, da den Lohnarbeitenden im Uniklinikum bei der Überleitung von einem „Arbeitgeber“ zum anderen absichtsvoll ein Widerspruchsrecht verwehrt worden sei. Dieses Urteil dürfte künftige Privatisierungen erschweren. Über diese Entscheidung und ihre Konsequenzen sprachen wir mit der Gewerkschaftssekretärin von ver.di Mittelhessen, Marita Kruckewitt.

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