Streitgespräch zur Frage der Einführung einer Schuldenbremse in die hessische Verfassung

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Am 27. März stimmen die hessischen Bürgerinnen und Bürger neben den Kommunalwahlen über die Einführung einer so genannten Schuldenbremse in die hessische Verfassung ab. Deren Kernsatz  lautet: „Der Haushalt ist ungeachtet der Einnahmen- und Ausgabenverantwortung des Landtages und der Landesregierung grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen.“ Für die Einführung einer Schuldenbremse in die hessische Verfassung sind bis auf die Partei Die Linke die im hessischen Landtag vertretenen Parteien und die hessischen „Arbeitgeberverbände“, dagegen sind neben der Partei Die Linke die hessischen Gewerkschaften, Bildungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und attac. Über pro und contra sprach der Trotzfunk mit Jan Schalauske, Kreisvorsitzender der Partei Die Linke Marburg-Biedenkopf und dem hessischen Landtagsabgeordneten der SPD, Thomas Spieß.

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